Du hast ein Privatrezept für Physiotherapie?

Perfekt, dann bist du hier richtig. Auf deiner private Heilmittelverordnung stehen im besten Fall folgende Heilmittel:
- Krankengymnastik (KG)
- Manuelletherapie (MT)
- Krankengymnastik am Gerät (KGG) 

- Eventuell Manuelle Lymphdrainage (MLD 30) 


 

Wir empfehlen folgende Behandlungsanzahl: 
Rückbildung: 10 Einheiten 
akute Problematiken: 6 Einheiten
Beckenboden Check-Up plus Training/Therapie: 8 Einheiten 




Abrechnung & Verordnung


Im Rahmen meiner Tätigkeit als sektorale Heilpraktikerin für den Bereich Physiotherapie kann ich physiotherapeutische Heilmittel empfehlen und entsprechende Verordnungen ausstellen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.

Eine Erstattung der Kosten kann, abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag durch Ihre private Krankenversicherung (PKV) oder eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen möglich sein. 
Eine Kostenübernahme ist jedoch nicht garantiert.

Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung eigenständig mit Ihrer Versicherung die Voraussetzungen, Erstattungsfähigkeit sowie die jeweils geltenden Preise. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Preise des jeweils aktuellen Heilmittelkatalogs.

Weitere Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte unseren AGB sowie den Bedingungen Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.





Du bist gesetzlich Versichert ?

Kein Problem!

Solltest du kein Privatpatient sein, ist das kein Problem.
Wir bieten darüber hinaus auch Leistungen für Selbstzahler an. 
Je nach Krankenkasse hast du die Möglichkeit, die von uns erbrachten Leistungen erstattet zu bekommen. Zum Beispiel über das Bonusprogramm deiner Krankenkasse.
Bitte kläre die Erstattungsmöglichkeiten direkt mit deiner Krankenkasse.

Um dir die bestmögliche Qualität bieten zu können und die Zeit und Aufmerksamkeit die du verdienst, können wir leider keine Kassenrezepte der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechen. 


Im Rahmen meiner Tätigkeit als sektorale Heilpraktikerin für den Bereich Physiotherapie kann ich physiotherapeutische Heilmittel empfehlen und entsprechende Verordnungen ausstellen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.
Eine Erstattung der Kosten kann, abhängig von deiner private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen möglich sein.
Eine Kostenübernahme ist jedoch nicht garantiert.

Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung eigenständig mit Ihrer Versicherung die Voraussetzungen, Erstattungsfähigkeit sowie die jeweils geltenden Preise. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Preise des jeweils aktuellen Heilmittelkatalogs.
Weitere Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte unseren AGB sowie den Bedingungen Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.